Passbild Größen: welches Format für welches Dokument gilt
Hier finden Sie die Maße des deutschen Passbilds, die Vorgaben der Behörden und den Unterschied zwischen gedrucktem und digitalem Passbild.

Inhalt
- Passbild Größen im Überblick: Maße und Vorgaben
- Welche Dokumente brauchen das Passbildformat 35×45?
- 45×35 oder 35×45, Millimeter oder Pixel: was ist der Unterschied?
- Wie groß muss der Kopf auf dem Passbild sein?
- Gedrucktes oder digitales Passbild: was seit Mai 2025 gilt
- Häufige Fehler bei Passbild-Größe und Format
- Passbild ausdrucken: so stimmt die Größe
- Quellen
Ein biometrisches Passbild für den Führerschein misst 35×45 mm im Hochformat. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein, der Hintergrund ist einfarbig und schattenlos. Für den Führerschein brauchen Sie in der Regel ein gedrucktes Bild (in Köln ist auch eine Aufnahme am Terminal der Behörde möglich). Für Personalausweis und Reisepass wird das Foto seit Mai 2025 digital beim Fotografen oder in der Behörde aufgenommen. Ein Passbild für den Führerschein können Sie online aus einem guten Selfie bei SelfieDoc erstellen.
Passbild Größen im Überblick: Maße und Vorgaben
Das Standardformat ist 35×45 mm, aufgenommen frontal und im Hochformat. Die genauen Regeln zu Gesicht, Hintergrund und Blick stehen in Anlage 8 der Passverordnung. Auf diese Verordnung verweist auch die Fahrerlaubnis-Verordnung beim Führerschein.
| Parameter | Anforderung | Quelle |
|---|---|---|
| Bildgröße | 45×35 mm (Höhe × Breite), also 35×45 mm, Hochformat | Stadt Darmstadt, Ersterteilung Fahrerlaubnis |
| Aufnahme | Frontalaufnahme | Stadt Darmstadt |
| Rechtsgrundlage Führerschein | Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung | § 21 Abs. 3 FeV |
| Gesichtsanteil, Erwachsene | 70 bis 80 % der Bildhöhe | Anlage 8 PassV |
| Gesichtsanteil, Kinder | 50 bis 80 % der Bildhöhe | Anlage 8 PassV |
| Hintergrund | einfarbig, schattenlos, mit deutlichem Kontrast zum Gesicht | Anlage 8 PassV |
| Gesichtsausdruck | neutral, Blick geradeaus, Mund geschlossen | Anlage 8 PassV |
| Brille | Augen klar erkennbar, keine getönten Gläser, keine Reflexionen | Anlage 8 PassV |
| Kopfbedeckung | nur aus religiösen Gründen; Gesicht von der Kinnkante bis zur Stirn sichtbar | Anlage 8 PassV |
| Bildqualität | natürliche Farben, scharf, ohne Filter und Retusche | Anlage 8 PassV |
| Pixel | etwa 413×531 px bei 300 dpi (rechnerischer Wert, keine amtliche Vorgabe) | Umrechnung aus 35×45 mm |
| Datei bei Online-Antrag | JPEG/JPG, biometrische Anforderungen erfüllt (Beispiel Köln) | Stadt Köln, Führerschein |
Quellen: Anlage 8 PassV, § 21 FeV, Stadt Darmstadt, Landkreis Uckermark und Stadt Köln; Stand: 25.10.2026.
Darmstadt und Köln verweisen für die Details zusätzlich auf die Foto-Mustertafel. Darmstadt nennt die Tafel der Bundesdruckerei; auch Köln verweist auf eine Foto-Mustertafel. Dort sehen Sie Beispiele für richtige und falsche Bilder.
Welche Dokumente brauchen das Passbildformat 35×45?
Ein gedrucktes Passbild in 35×45 mm brauchen Sie vor allem für den Führerschein. Für Personalausweis, Reisepass und elektronischen Aufenthaltstitel gilt seit Mai 2025 das digitale Verfahren.
| Dokument | Gedrucktes Passbild 35×45 mm? | Was gilt |
|---|---|---|
| Führerschein (Ersterteilung) | Ja | Normales gedrucktes biometrisches Passbild im Original; eigenes Foto möglich (Landkreis Uckermark, Stadt Darmstadt) |
| Personalausweis | Nein | Seit Mai 2025 digitales Foto vom zertifizierten Fotografen oder in der Behörde |
| Reisepass | Nein | Seit Mai 2025 digitales Foto vom zertifizierten Fotografen oder in der Behörde |
| Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) | Nein | Ebenfalls digitales Verfahren seit Mai 2025 |
| Visum | Je nach Land | Format auf der Seite der Botschaft oder des Visazentrums prüfen |
| Ausländische Dokumente | Je nach Land | Manche Länder verlangen ebenfalls 35×45 mm, etwa der russische Inlandspass; prüfen Sie die Vorgaben der jeweiligen Behörde |
Wie viele Bilder Sie für den Führerschein mitbringen, steht auf der Seite Ihrer Führerscheinstelle. Eine bundesweit einheitliche Zahl haben wir in den amtlichen Quellen nicht gefunden.
45×35 oder 35×45, Millimeter oder Pixel: was ist der Unterschied?
45×35 mm und 35×45 mm sind dasselbe Format. Darmstadt nennt zuerst die Höhe, üblich ist auch die Angabe zuerst der Breite. Entscheidend ist das Hochformat: Das Bild ist höher als breit.
Pixelangaben ersetzen die Millimeter nicht. Ein gedrucktes Passbild muss am Ende 35×45 mm messen. Die Pixelzahl hängt davon ab, mit welcher Auflösung gedruckt wird. Bei 300 dpi ergibt die Umrechnung etwa 413×531 Pixel. Diese Zahl steht in keiner amtlichen Quelle. Sie ist nur eine Orientierung für den Druck.
Laden Sie ein Bild in einem Online-Antrag hoch, gelten die Vorgaben Ihrer Kommune. Die Stadt Köln nennt für ihren Führerschein-Antrag das Format JPEG/JPG. Eine Grenze für die Dateigröße in Kilobyte haben wir nicht gefunden. Schauen Sie dafür direkt auf der Antragsseite nach.
Wie groß muss der Kopf auf dem Passbild sein?
Das Gesicht füllt bei Erwachsenen 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe. Bei 45 mm Bildhöhe sind das rechnerisch etwa 31,5 bis 36 mm. Bei Kindern erlaubt Anlage 8 einen Anteil von 50 bis 80 Prozent, also einen etwas kleineren Kopf im Bild.
Für den Führerschein spielt die Kinderregel keine Rolle.
Gedrucktes oder digitales Passbild: was seit Mai 2025 gilt
Seit dem 1. Mai 2025 werden Fotos für Personalausweis, Reisepass und eAT digital übermittelt. Der Führerschein ist davon ausgenommen. Der Landkreis Uckermark schreibt dazu: „Eine Ausnahme von den digitalen Lichtbildern ist der Führerschein.“ Für den Führerschein brauchen Sie weiterhin ein normales, gedrucktes biometrisches Passfoto.
Ein digitales Bild mit Data-Matrix-Code aus dem Fotostudio oder vom Passfoto-Automaten hilft bei der Führerscheinstelle in der Regel nicht weiter (Ausnahme: Aufnahme am Terminal der Behörde, siehe unten). Laut Landkreis Uckermark kann die Fahrerlaubnisbehörde es nicht verwenden. Auch Darmstadt verlangt das Lichtbild im Original und nicht als QR-Code.
Einzelne Städte machen Ausnahmen. In Köln ist ein digitales Passbild für den Führerschein erlaubt, wenn Sie beim persönlichen Termin das Serviceterminal im Kundenzentrum benutzen. Dafür kann eine Gebühr anfallen; die aktuelle Höhe erfahren Sie bei der Stadt Köln. Wer das Terminal nicht nutzt, bringt ein gedrucktes Bild mit. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Führerscheinstelle nach. Nach § 21 FeV kann die Behörde außerdem Ausnahmen von der Gestaltung des Lichtbilds zulassen.
Häufige Fehler bei Passbild-Größe und Format
Die meisten Probleme entstehen durch falsche Proportionen oder den falschen Bildtyp. Prüfen Sie vor dem Termin diese Punkte:
- Falsches Bild für die Führerscheinstelle. Sie haben nur eine Datei mit Data-Matrix-Code oder einen QR-Code vom Fotostudio. Gebraucht wird ein gedrucktes Passbild im Original.
- Kopf zu klein oder zu groß. Das Gesicht muss 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ausfüllen. Ein Ganzkörper-Selfie oder ein Bild mit viel Hintergrund passt nicht.
- Querformat oder falsch zugeschnitten. Das Bild muss im Hochformat 35×45 mm messen. Ein gestreckter oder gestauchter Ausdruck ändert die Proportionen.
- Schatten im Hintergrund. Der Hintergrund soll einfarbig sein, ohne Schatten und mit deutlichem Kontrast zum Gesicht.
- Spiegelnde oder getönte Brillengläser. Die Augen müssen klar zu sehen sein.
- Filter oder Retusche. Anlage 8 verlangt natürliche Farben und ein scharfes Bild ohne Filter und Retusche.
- Altes Foto. Die Stadt Köln verlangt ein aktuelles biometrisches Passfoto. Eine bundesweit einheitliche Frist für den Führerschein nennen die amtlichen Seiten nicht.
Passbild ausdrucken: so stimmt die Größe
Ein gedrucktes Passbild für den Führerschein bekommen Sie auf drei Wegen: im Fotostudio, am Fotoautomaten oder aus einem eigenen Foto mit anschließendem Druck.
- Fotostudio. Sagen Sie dazu, dass Sie ein gedrucktes Bild für den Führerschein brauchen. Ein digitales Bild mit Code nützt Ihnen hier nichts.
- Fotoautomat. Wählen Sie einen Abzug auf Papier. Ein rein digitales Bild mit Code hilft bei der Führerscheinstelle nicht weiter.
- Eigenes Foto. Machen Sie ein Selfie bei Tageslicht vor einer hellen, glatten Wand. Halten Sie den Kopf gerade und schauen Sie direkt in die Kamera. SelfieDoc bereitet Ihr Selfie für das Format 35×45 mm auf. Sie erhalten die Bilddatei und eine Druckvorlage für den Fotoabzug.
Lassen Sie die Druckvorlage auf Fotopapier drucken, in der Drogerie, im Fotolabor oder im Copyshop. Wichtig ist der Druck in Originalgröße, ohne Skalierung. Messen Sie danach mit einem Lineal nach: 35 mm breit, 45 mm hoch.
SelfieDoc deckt nur das gedruckte Passbild ab, zum Beispiel für den Führerschein. Für Personalausweis und Reisepass gehen Sie zum zertifizierten Fotografen oder ins Bürgeramt.
Quellen
Häufige Fragen
Welche Größe hat ein Passbild in Deutschland?
Das übliche biometrische Passbild misst 35×45 mm im Hochformat. Für den Führerschein nennt zum Beispiel die Stadt Darmstadt genau dieses Maß. Sie schreibt es als „45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme“. Das Gesicht nimmt laut Anlage 8 der Passverordnung 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein.
Ist 45×35 mm dasselbe wie 35×45 mm?
Ja. Gemeint ist dasselbe Hochformat: 35 mm breit und 45 mm hoch. Manche Behörden nennen zuerst die Höhe, andere zuerst die Breite.
Wie viele Pixel hat ein Passbild?
Bei 300 dpi entspricht 35×45 mm rechnerisch etwa 413×531 Pixeln. Das ist eine Umrechnung und keine amtliche Vorgabe. Für Online-Anträge legt die jeweilige Kommune Format und Dateigröße fest. Die Stadt Köln nennt zum Beispiel JPEG/JPG.
Wie groß muss der Kopf auf dem Passbild sein?
Laut Anlage 8 der Passverordnung nimmt das Gesicht bei Erwachsenen 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe ein. Bei 45 mm Bildhöhe sind das rechnerisch etwa 31,5 bis 36 mm. Bei Kindern sind 50 bis 80 Prozent zulässig.
Kann ich ein Passbild online machen?
Für den Führerschein ja. Dort reicht nach Angaben des Landkreises Uckermark ein normales gedrucktes biometrisches Passbild; einzelne Städte wie Köln lassen auch die Aufnahme am Terminal der Behörde zu. Sie können es zum Beispiel aus einem Selfie bei SelfieDoc erstellen und ausdrucken lassen. Für Personalausweis und Reisepass gilt seit Mai 2025 eine andere Regel: Das Foto wird digital bei einem zertifizierten Fotografen oder in der Behörde aufgenommen. Ein selbst erstelltes Bild passt dort nicht.
Gilt 35×45 mm auch für Personalausweis und Reisepass?
Für diese Dokumente bringen Sie seit Mai 2025 kein Papierbild mehr mit. Das Foto wird digital beim zertifizierten Fotografen oder direkt im Bürgeramt erstellt und übermittelt. Die genauen Vorgaben nennt Ihnen Ihr Bürgeramt.
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