Passbild für den russischen Inlandspass: Format 35×45 mm und alle Vorgaben
Die kurze Antwort, alle Anforderungen aus der Vorschrift des russischen Innenministeriums und ein Faktencheck verbreiteter Tipps, wegen derer viele ihr Foto unnötig neu machen lassen.
Das Passbild für den russischen Inlandspass hat das Format 35×45 mm, farbig oder schwarz-weiß, auf gleichmäßig weißem Hintergrund. Sie brauchen zwei identische Fotos, drei, wenn Sie zusätzlich eine vorläufige Identitätsbescheinigung beantragen. Das Gesicht zeigt frontal in die Kamera, der Ausdruck ist neutral, der Mund geschlossen. Der Kopf vom Scheitel bis zum Kinn darf höchstens 80 % der Bildhöhe einnehmen, über dem Kopf bleiben 5 mm frei (Toleranz ±1 mm).
All das steht in Punkt 36 der Verwaltungsvorschrift des russischen Innenministeriums (MVD, russ. МВД), die mit Erlass Nr. 773 in Kraft gesetzt wurde (Text auf Russisch). Wir haben den Wortlaut am 26. September 2026 geprüft. Weiter unten finden Sie die Vorgaben Punkt für Punkt, die Umrechnung in Millimeter und Tipps aus dem Internet, die so gar nicht in der Vorschrift stehen.
Das sind die Regeln für den russischen Inlandspass. Für den deutschen Reisepass oder Personalausweis gelten eigene biometrische Vorgaben.
Welches Format braucht das Foto für den russischen Pass?
Das Foto für den russischen Inlandspass ist 35 mm breit und 45 mm hoch (Punkt 36.1). Zu sehen sein müssen Kopf und obere Schulterpartie. Für die Kopfhöhe vom Scheitel bis zum Kinn gibt es eine Obergrenze: höchstens 80 % der Bildhöhe (Punkt 36.2).
Auf dem Abzug sieht das so aus:
| Parameter | Vorgabe | In Millimetern |
|---|---|---|
| Fotoformat | 35×45 mm | 35 breit, 45 hoch |
| Kopf vom Scheitel bis zum Kinn | höchstens 80 % der Bildhöhe | höchstens 36 mm (45 × 0,8) |
| Freiraum über dem Kopf | 5 mm, Toleranz ±1 mm | 4 bis 6 mm |
| Bildausschnitt | Kopf und obere Schultern | Schultern nicht auf Halshöhe abgeschnitten |
Eine Untergrenze für die Kopfgröße nennt die Vorschrift nicht. Ein sehr kleines Gesicht bleibt trotzdem riskant: Nach Punkt 36.3 muss es vom Kinn bis zum Haaransatz und von der Nase bis zu den Ohren scharf abgebildet sein, und auf einem winzigen Bild kann der Sachbearbeiter schlicht nichts erkennen.
35×45 mm wird oft mit 3×4 cm verwechselt. Das sind zwei verschiedene Formate: 3×4 wird für einige andere Dokumente verlangt, für den russischen Inlandspass ist es falsch.
Alle Anforderungen in einer Tabelle
Sämtliche Anforderungen stehen in Punkt 36 der Vorschrift, Unterpunkte 36.1–36.11. Hier sind sie in einfachen Worten zusammengefasst, die Nummer des Unterpunkts steht jeweils dabei. So haben Sie etwas in der Hand, falls es am Schalter Diskussionen gibt. Stand: 26.09.2026.
| Was geprüft wird | Anforderung | Punkt |
|---|---|---|
| Format und Farbe | 35×45 mm, farbig oder schwarz-weiß | 36.1 |
| Gleiche Abzüge | alle Fotos identisch, also von derselben Aufnahme | 36.1 |
| Aktualität | das Foto entspricht Ihrem Alter am Tag der Antragstellung | 36.1 |
| Kopfbedeckung | ohne; Ausnahme aus religiösen Gründen, wenn die Kopfbedeckung das Gesichtsoval nicht verdeckt | 36.1, 36.3 |
| Bildausschnitt | Kopf und obere Schultern, Kopf höchstens 80 % der Bildhöhe, 5 ± 1 mm Freiraum über dem Kopf | 36.2 |
| Schärfe | Gesicht scharf vom Kinn bis zum Haaransatz und von der Nase bis zu den Ohren | 36.3 |
| Brille | wer ständig eine trägt, muss mit Brille fotografiert werden; keine getönten Gläser, die Fassung verdeckt die Augen nicht | 36.4 |
| Kontaktlinsen | farbige Linsen, die die natürliche Augenfarbe verändern, sind verboten | 36.5 |
| Kleidung | keine Uniform, keine Oberbekleidung, kein Schal, der einen Teil des Kinns verdeckt | 36.6 |
| Haltung und Gesicht | frontal, Blick geradeaus, neutraler Ausdruck, Mund geschlossen, Augen offen und nicht von Haaren verdeckt | 36.7 |
| Hintergrund | weiß, gleichmäßig, ohne Streifen, Flecken, Schatten oder Gegenstände | 36.7 |
| Bearbeitung | keine Bearbeitung zur Verschönerung, keine künstlerische Bearbeitung | 36.8 |
| Papier | Dicke des Abzugs 0,235 ± 0,075 mm (0,16 bis 0,31 mm), Grammatur mindestens 110 g/m² | 36.9 |
Die Fotos prüft der Sachbearbeiter, der den Antrag entgegennimmt: Er beurteilt sie nach Punkt 36 und schreibt mit Bleistift Ihren Nachnamen und Ihre Initialen auf die Rückseite (Punkt 111.3). Entspricht ein Foto nicht den Anforderungen, wird der Antrag nicht angenommen (Punkt 42.1.5, bei Anträgen über das Portal Punkt 42.2.4).
Normales Büropapier mit etwa 80 g/m² ist leichter als vorgeschrieben, deshalb wird auf Fotopapier gedruckt. Ob matt oder glänzend, lässt die Vorschrift offen.
Was im Internet steht, aber nicht in der Vorschrift
Die meisten Seiten, die wir bei der russischsprachigen Suche nach „Anforderungen an das Passfoto“ geöffnet haben, gehören Fotostudios und Online-Diensten. Dort werden die Vorgaben oft aus dem Gedächtnis oder nach veralteten Dokumenten wiedergegeben. Hier ist, was wir gefunden haben, und was tatsächlich in der Vorschrift zu Erlass Nr. 773 steht:
| Verbreiteter Tipp | Was die Vorschrift sagt | Woher der Tipp stammt |
|---|---|---|
| „Das Gesicht soll 70–80 % des Fotos einnehmen“ | es gibt nur eine Obergrenze: Kopf höchstens 80 % | so stand es im MVD-Erlass Nr. 851 von 2017, der nicht mehr gilt |
| „Ein hellgrauer oder heller Hintergrund geht auch“ | der Hintergrund ist weiß | Tipps von Fotostudios |
| „Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein“ | keine Frist; das Foto muss Ihrem Alter am Tag der Antragstellung entsprechen | Tipps von Fotostudios |
| „Nur mattes Papier“ | zur Oberfläche kein Wort; vorgegeben sind Dicke und Grammatur | Tipps von Fotostudios |
| „Man braucht eine weiße Ecke“ (das in Russland verbreitete freie Eckfeld) | eine Ecke ist nicht vorgesehen | Foren und Websites von Fotostudios |
| „Die Brille besser abnehmen“ | wer ständig eine trägt, muss mit Brille fotografiert werden | Foren und Websites von Fotostudios |
| „Ein leichtes Lächeln ist erlaubt“ | neutraler Ausdruck, Mund geschlossen | freie Auslegung |
Am hartnäckigsten hält sich der 70–80-%-Mythos. Im Erlass Nr. 851 stand er zusammen mit einer Kopfhöhe von 30–32 mm, und ein so großer Kopf liegt innerhalb der heutigen Grenze von 36 mm. Ein formatfüllendes Foto, bei dem der Kopf an den oberen Rand stößt, verstößt dagegen gleich gegen zwei Vorgaben: die 80-%-Grenze und die 5 mm Freiraum über dem Scheitel.
Brille, Kopfbedeckung, Kleidung, Lächeln: kurze Antworten
Bei vier Fragen gibt es die meisten Zweifel, und auf jede hat die Vorschrift eine klare Antwort.
Brille. Wer ständig eine Brille trägt, wird mit Brille fotografiert (Punkt 36.4). Die Gläser dürfen nicht getönt sein, die Fassung darf die Augen nicht verdecken. Spiegelungen auf den Gläsern erwähnt die Vorschrift nicht eigens, ein Foto, auf dem die Augen hinter einer Spiegelung verschwinden, kann der Sachbearbeiter aber ablehnen.
Kopfbedeckung. Grundsätzlich ohne. Die einzige Ausnahme sind religiöse Überzeugungen, die es nicht erlauben, sich Fremden ohne Kopfbedeckung zu zeigen. Auch dann darf sie das Gesichtsoval nicht verdecken (Punkt 36.3).
Kleidung. Verboten sind Uniform, Oberbekleidung (Jacke, Mantel) und ein Schal, der das Kinn verdeckt (Punkt 36.6). Alles andere bleibt Ihnen überlassen. Fotostudios raten von Weiß ab: Ein weißes Hemd verschmilzt mit dem weißen Hintergrund, die Schultern verschwinden. Vorgeschrieben ist das nicht, aber mit einfarbiger, etwas dunklerer Kleidung stellt sich die Frage gar nicht erst.
Lächeln. Die Vorschrift spricht nicht von „Lächeln“, sondern von „neutralem Gesichtsausdruck“ und „geschlossenem Mund“ (Punkt 36.7). Ein leichtes Lächeln mit geschlossenem Mund akzeptiert der eine Sachbearbeiter, der andere nicht. Ein entspanntes, ruhiges Gesicht ist unproblematisch.
Auch die Haare sind geregelt: Sie dürfen die Augen nicht verdecken (Punkt 36.7). Ein Pony bis zu den Augenbrauen ist in Ordnung, ein Pony über den Augen sollten Sie besser zur Seite nehmen.
Darf das Passbild mit KI erstellt oder retuschiert werden?
Retusche ist verboten. Punkt 36.8 lässt kein Foto zu, das „zur Verbesserung des Aussehens“ bearbeitet oder künstlerisch verfremdet wurde; alle Gesichtsmerkmale müssen naturgetreu zu erkennen sein. Sie dürfen also weder die Haut glätten noch Muttermale oder Narben entfernen, noch Gesichtsform, Augenfarbe oder Gesichtszüge verändern.
Im September 2025 hat das MVD eigens gewarnt (auf Russisch): Fotos, die mit KI (neuronalen Netzen) bearbeitet wurden, um attraktiver zu wirken, können dazu führen, dass der Pass nicht ausgestellt wird, und die staatliche Gebühr wird in diesem Fall nicht erstattet. Die Warnung ist weiter gefasst als die Vorschrift: Sie betrifft bearbeitete Fotos allgemein, „auch mit Photoshop oder anderen Werkzeugen“.
Wo beim Zuschneiden und beim Austausch des Hintergrunds die Grenze verläuft, hat das MVD nicht erläutert, jedenfalls haben wir keine solche Erläuterung gefunden. Zuschneiden auf 35×45 mm muss man bei jeder Art der Aufnahme. Der Maßstab ist immer derselbe: Das Gesicht auf dem fertigen Foto muss Ihr eigenes bleiben, mit denselben Zügen wie in Wirklichkeit.
Wo Sie das Passbild machen lassen und wie viele Sie brauchen
Sie brauchen zwei identische Fotos (Punkt 13 der Passverordnung, auf Russisch), ein drittes für eine vorläufige Identitätsbescheinigung (Punkt 36.11 der Vorschrift).
Dafür gibt es drei Wege:
- Im Fotostudio. Aufnahme und Abzüge gibt es sofort. Achten Sie darauf, dass wirklich 35×45 mm auf weißem Hintergrund gedruckt werden.
- In einer MVD-Dienststelle oder einem MFC (multifunktionales Bürgerzentrum, russ. МФЦ). Nach Punkt 36.10 kann man dort „bei technischer Möglichkeit“ fotografiert werden, den Service gibt es also nicht überall. Fragen Sie vorher in Ihrer Dienststelle nach.
- Zu Hause aus einem Selfie. Das Foto wird in einem Bildbearbeitungsprogramm oder Online-Dienst auf 35×45 mm gebracht. SelfieDoc zum Beispiel passt den Bildausschnitt an das gewählte Dokument an, prüft Format, Hintergrund und Kopfposition nach dessen Vorgaben und liefert eine Datei für den Antrag und ein PDF zum Drucken.
Wenn Sie zu Hause drucken, achten Sie auf den Maßstab: Wählen Sie in den Druckeinstellungen 100 % oder „Tatsächliche Größe“. Mit „An Seite anpassen“ kann das Foto verkleinert werden, und dann hat es nicht mehr 35×45 mm.
Fotos beim Antrag über Gosuslugi
Über Gosuslugi (Госуслуги, das russische Portal für Behördendienste) wird das Foto digital beigefügt, ohne Foto wird der Antrag nicht angenommen (Punkte 30 und 42.2.3 der Vorschrift). Danach müssen Sie mit den Originaldokumenten zum MVD, und dazu gehören zwei Papierfotos 35×45 mm (Punkte 227 und 27.4.3).
Daraus ergeben sich drei praktische Folgerungen:
- Das digitale Foto und die Papierfotos müssen dieselben Anforderungen aus Punkt 36 erfüllen.
- Dass das Portal die Datei angenommen hat, heißt noch nicht, dass die Abzüge akzeptiert werden: Die prüft der Sachbearbeiter beim Termin gesondert.
- Technische Dateivorgaben (Format, Auflösung, Dateigröße) enthält die Vorschrift nicht. Die Angaben auf anderen Websites widersprechen sich; richten Sie sich nach den Hinweisen im Antragsformular selbst.
Nicht jeder Fall lässt sich über Gosuslugi erledigen. Der Passumtausch mit 20 und 45 Jahren und eine Namensänderung gehen online, bei Verlust oder Diebstahl des Passes müssen Sie persönlich vorsprechen (Passverordnung, Punkte 22–23).
Ändern sich die Vorgaben für das Passfoto 2026?
Bisher nicht. Der MVD-Erlass Nr. 773 gilt in der Fassung vom 26. Juli 2022, und im Juni 2026 hat das MVD diese Vorgaben gegenüber RIA Nowosti bestätigt (auf Russisch).
Im April 2026 hat das MVD den Entwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift zur Ausstellung und zum Umtausch von Pässen vorgelegt. Die Fotovorgaben sind darin fast wörtlich übernommen: dieselben 35×45 mm, bis zu 80 % für den Kopf, 5 ± 1 mm oben, weißer Hintergrund und Retuscheverbot. Stand 26. September 2026 ist der Entwurf nicht verabschiedet. Tritt die neue Vorschrift in Kraft, aktualisieren wir den Artikel und die Punktnummern.
Zum Vergleich: Für den russischen Auslandspass alten Typs braucht man ebenfalls Fotos 35×45 mm, aber drei (MVD-Erlass Nr. 186). Für den biometrischen Auslandspass bringt man keine Fotos mit, man wird bei der Antragstellung fotografiert (MVD-Erlass Nr. 996).
Checkliste: Foto vor dem Antrag prüfen
Gehen Sie die Liste durch, bevor Sie zum MVD oder ins MFC gehen. Jeder Punkt ist eine eigene Anforderung der Vorschrift, und an jedem kann der Antrag scheitern.
- Das Foto misst genau 35×45 mm, mit dem Lineal nachgemessen.
- Der Kopf vom Scheitel bis zum Kinn ist höchstens 36 mm hoch, über dem Scheitel sind 4–6 mm frei, die Schultern sind im Bild.
- Der Hintergrund ist weiß, ohne Schatten hinter dem Kopf, Flecken oder Muster.
- Sie schauen direkt in die Kamera, der Kopf ist weder geneigt noch gedreht.
- Der Mund ist geschlossen, der Ausdruck ruhig, die Augen sind offen und nicht von Haaren verdeckt.
- Wenn Sie ständig eine Brille tragen, haben Sie sie auf; die Gläser sind klar, die Augen trotz Spiegelungen zu sehen.
- Keine Kopfbedeckung (außer einer religiösen, die das Gesichtsoval nicht verdeckt), keine Oberbekleidung, keine Uniform.
- Das Gesicht ist nicht retuschiert, Gesichtszüge und Muttermale sind unverändert.
- Zwei identische Fotos (drei, wenn Sie eine vorläufige Bescheinigung brauchen), auf Fotopapier gedruckt.
- Das Foto sieht Ihnen heute ähnlich.
Wenn auch nur ein Punkt Zweifel weckt, ist es günstiger, das Foto vorher neu machen zu lassen, als nach einer Ablehnung den Antrag erneut zu stellen.
Quellen
Alle Quellen sind auf Russisch.
- Verwaltungsvorschrift des MVD zur Ausstellung und zum Umtausch von Pässen, Erlass des MVD Russlands Nr. 773 vom 16.11.2020 – Punkte 27, 30, 36, 42, 111.3, 227; Fassung vom 26.07.2022, geprüft am 26.09.2026.
- Verordnung über den Pass des Bürgers der Russischen Föderation, Regierungsbeschluss Nr. 2267 vom 23.12.2023 – Punkte 13, 22–23, 44.
- Entwurf einer neuen Verwaltungsvorschrift des MVD, 24.04.2026 – Fotovorgaben im Entwurf.
- Erlass des MVD Russlands Nr. 851 vom 13.11.2017 – nicht mehr in Kraft; Herkunft der Formel „70–80 %“.
- Das MVD zu KI-bearbeiteten Fotos, 18.09.2025 – Meldung von Garant.
- Das MVD zu den Anforderungen an Passfotos, RIA Nowosti, 23.06.2026.
- Erlass des MVD Russlands Nr. 186 vom 31.03.2021 und Erlass des MVD Russlands Nr. 996 vom 31.12.2019 – Fotos für den Auslandspass.
Häufige Fragen
Darf man auf dem Passbild für den russischen Pass lächeln?
Vorgeschrieben sind ein neutraler Gesichtsausdruck und ein geschlossener Mund (Punkt 36.7 des MVD-Erlasses Nr. 773). Das Wort „Lächeln“ kommt darin nicht vor, ein deutliches Lächeln kann der Sachbearbeiter aber als Verstoß werten. Sicherer ist ein entspanntes, ruhiges Gesicht.
Ist ein Schwarz-Weiß-Foto für den russischen Pass erlaubt?
Ja. Punkt 36.1 sagt es ausdrücklich: Das Foto kann schwarz-weiß oder farbig sein. Beide Fotos müssen aber identisch sein.
Geht auch ein hellgrauer oder beiger Hintergrund?
Nein. Für den russischen Inlandspass muss der Hintergrund weiß und gleichmäßig sein, ohne Streifen, Flecken, Schatten oder Gegenstände (Punkt 36.7). „Hellgrau“ empfehlen manche Fotostudios, in der Vorschrift steht es nicht.
Brauche ich bei einem Antrag über Gosuslugi trotzdem Papierfotos?
Ja. Im Portal laden Sie ein digitales Foto hoch, zum Termin beim MVD bringen Sie aber die Originaldokumente mit, darunter zwei Papierfotos 35×45 mm.